Rechtsprechung
LAG Hamm, 22.07.2009 - 3 Sa 426/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages bei widerrechtlicher Drohung mit Strafanzeige gegen Dritten
- Judicialis
MuSchG § 9 Abs. 1; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 c; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO §§ 517 ff.; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 623
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages bei widerrechtlicher Drohung mit Strafanzeige gegen Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 12.02.2009 - 4 Ca 4594/08
- LAG Hamm, 22.07.2009 - 3 Sa 426/09
- BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung
Auszug aus LAG Hamm, 22.07.2009 - 3 Sa 426/09
aa) Die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses ist dann unangemessen und rechtswidrig, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Bedrohten und des Drohenden ist (BAG, 30.01.1986, NZA 87, 91). - ArbG Dortmund, 12.02.2009 - 4 Ca 4594/08
Ausbildungsverhältnis, Schwangerschaft, Aufhebungsvertrag, Anfechtung wegen …
Auszug aus LAG Hamm, 22.07.2009 - 3 Sa 426/09
4 Ca 4594/08 - wird zurückgewiesen.
- LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags
Hiernach wird die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses (nur) dann als unangemessen und somit rechtswidrig angesehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist (vgl. BAG 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - zu BI4b bb der Gründe, NZA 1987, 91; LAG Hamm 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - jurisRn. 103, LAG Baden-Württemberg 27. Oktober 1983 - 11 Sa 103/83 - juris) .Andererseits muss das Begehren des Drohenden mit der anzuzeigenden Straftat in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. BAG 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - zu BI4b bb der Gründe, NZA 1987, 91; LAG Hamm 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - jurisRn. 105) .
Das ist der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis durch die betreffende Straftat konkret berührt wird (vgl. LAG Hamm 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - jurisRn. 106) .
Die Erstattung einer Strafanzeige kann sich wegen unzureichender Sachverhaltsaufklärung als vorschnelle und überzogene Reaktion darstellen (vgl. LAG Hamm 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - jurisRn. 109 ff.) .
- BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung
Auf die Beschwerde der Beklagten wird die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - zugelassen.